Anmeldung:
Anmeldungen für die Reptika nehmen wir per Mail, messe@reptika.org, Telefon und Fax entgegen.
Pro Tisch (130x70cm) wird eine Gebühr in Höhe von 19 Euro inkl. MwSt. und Strom fällig.
Ab 2 gemieteten Tischen sind 2 zusätzliche Helfer neben dem Aussteller im Tischpreis enthalten. Ab 5 Tischen, 3 Helfer. Die Namen der Helfer sind bei der Anmeldung anzugeben.
Jedem Anbieter steht ausschließlich der zugewiesene Ausstellungsplatz zur Verfügung. Eigene Erweiterungen, egal welcher Art, sind nicht gestattet.
Vor beziehen des Standplatzes, erheben wir eine Standkaution in Höhe von 10,00 Euro pro gebuchtem Tisch. Diese wird nach Ende der Veranstaltung und nach unserer Abnahme des Standplatzes unter der Voraussetzung komplett zurückerstattet, dass der Standplatz sauber, müllfrei und ohne Schäden vom Aussteller übergeben wurde.
Einlass:
Zum Vorbereiten der Tische öffnen wir für Aussteller am Börsentag ab 07:00 Uhr. Einlass für Besucher ist ab 10:00 Uhr.
Börsenende:
Ab 16:00 Uhr schließen wir die Reptika für unsere Besucher. Um 18:00 Uhr schließen wir dann auch für unsere Aussteller.
Gewerbetreibende:
Hiermit sind ausschließlich gewerbliche Züchter gemeint, die im Besitz einer Erlaubnis zur Zucht nach §11 TierSchG sind.
Der Gewerbeschein und die Erlaubnis nach §11 TierSchG sind der Anmeldung beizulegen. Ggf. ist eine Reisegewerbekarte mitzuführen.
Die Erlaubnis nach §11 TierSchG muss das Handeln auf Börsen o.ä. Veranstaltungen ausdrücklich ausweisen.
Zur Vereinfachung erachten wir Anbieter auch als gewerbetreibend, die mehr als 3 Tische zur Ausstellung und Veräußerung ihrer Tiere anmieten.
Gegen eine, von der Stadt Karlsruhe festgesetzte Gebühr in Höhe von z.Zt. 24 Euro, beantragen wir für Anbieter, die nicht im Besitz einer Erlaubnis nach §11 TierSchG oder/und einer Reisegewerbekarte sind, eine, auf die Reptika beschränkte Tageserlaubnis bei der Stadt Karlsruhe. Bitte bei Anmeldung ggf. angeben.
Gewerbetreibende, die Tiere anbieten möchten und die als Tätigkeit im Gewerbeschein nicht ausschließlich die Zucht angegeben haben (bspw. Terraristik- oder Zoofachhändler), werden ohne unsere vorherige, schriftliche Zusage, als Anbieter nicht zugelassen.
Gewerbliche Anbieter, die dennoch ohne Genehmigungsnachweis nach §11 TierSchG anbieten, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. In diesem Fall werden keine Kosten, insbesondere Standgebühren, Standkaution und Stromkosten, zurückerstattet.
Das Angebot:
Das Anbieten von handelsrelevantem Terraristikzubehör, ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung erlaubt. Bitte geben Sie ggf. in Ihrer Anmeldung an welches Zubehör, unter Angabe des Herstellers, Sie anbieten möchten.
Das Anbieten und die Veräußerung von Futterinsekten, jeglicher Art, ist uneingeschränkt und im gesamten Einzugsgebiet der Veranstaltung verboten.
Wir bitten darum, das Anbieten von Wildfängen oder sogenannten Farm- oder Ranchzuchten auf der Reptika zu unterlassen. Es dürfen nur gesunde, gut ernährte und unverletzte Nachzuchten angeboten werden. Kranke und/oder trächtige Tiere dürfen nicht auf die Reptika mitgebracht werden.
Behältnisse, in denen Tiere untergebracht sind oder angeboten werden, dürfen nicht, auch nicht vorübergehend, auf dem Fußboden stehen.
Nicht entwöhnte Jungtiere, oder Tiere die noch nicht selbstständig Futter oder Wasser aufnehmen können, dürfen nicht angeboten werden.
Tiere dürfen nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden.
Es sind vom Aussteller ausreichend geeignete Behälter vorzuhalten, die dem Käufer für den tiergerechten Transport zur Verfügung gestellt werden können.
Beratung und Informationen:
Für jedes angebotene Tier sind folgende Angaben sichtbar auszulegen
- deutscher Name,
- wissenschaftlicher Name,
- Adultgröße, KRL und Gesamtlänge
- Einfache und spezielle Pflege- und Haltungsinformationen, wie bspw. Behältergrößen, Klimabedingungen oder "Futtterspezialist" o.ä.
- Geschlecht: 1,0/0,1/0,0,1
- Geburts-, Schlupfdatum
- Schutzstatus: WA I; WA II; BArtSchV, FFH o.ä.
Eigene Werbung:
Jedem angemeldeten Aussteller ist Eigenwerbung, in Form von bspw. beigeben, verteilen oder auslegen von Flyern, unter Voraussetzung der Angabe in der Anmeldung, ausdrücklich gestattet. Die Werbung muss sich jedoch ausschließlich auf den verteilenden Aussteller und sein Angebot beziehen.Das Anbringen von Werbematerial an Fahrzeugen ist untersagt. Hierdurch entstehende Kosten oder Schäden trägt der Verteiler und/oder ggf. der Werbende.
Eigenwerbung, in Form von Verteilern (Flyer, Handzettel, sonstige Mitnahmeartikel u.ä.), berechen wir pauschal mit 5,00 Euro, die von der Standkaution einbehalten wird.
Sonstiges:
Jeder streitigen Auseinandersetzung zwischen einem Aussteller und dem Börsenveranstalter in Bezug auf die Börsenveranstaltung und/oder die Börsenordnung vor einem Gericht, muss ein Schlichtungsversuch über eine Schiedsgerichtsstelle, bspw. durch die IHK-Karlsruhe, vorangehen.Ansprüche aus streitigen Auseinandersetzungen zwischen einem Aussteller und dem Börsenveranstalter, sind innerhalb einer Frist von 14 Werktagen nach Beendigung der Veranstaltung schriftlich und durch einen zugelassenen Rechtsbeistand geltend zu machen. Geschieht dies nicht, erlöschen solche Ansprüche.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.