Bedingungen für die Durchführung von Reptilienbörsen

Das Anbieten von Reptilien außerhalb von Zoofachgeschäften ist nur im Rahmen von organisierten Reptilienbörsen akzeptabel. Sie dienen als Forum für einen direkten Kontakt zwischen Züchtern und Tierhaltern oder Interessierten Tierfreunden. Sie sind als Ort zum Austausch von Nachzuchtieren und Informationen zwischen den Züchtern, und zwischen Züchtern, erfahrenen Terrarianern und Einsteigern in die Reptilienhaltung gedacht.


Die nachfolgenden Bestimmungen sollen den reibungslosen Ablauf der Fachbörse regeln und sind unbedingt einzuhalten:


  1. Für den An- und Abtransport und auch für die zeitweise Unterbringung von nicht ausgestellten Tieren auf der Börse, sind thermostabile Behälter, z. B. Kühlboxen, Styroporboxen o.ä. zu verwenden. Erforderlichenfalls sind diese Behältnisse durch Wärmeakkus oder -flaschen zu temperieren.

  2. In der Zeit zwischen dem Erwerb eines Tieres und der Abreise, dürfen die Tiere nicht herumgetragen werden. Möglich ist das Belassen auf dem Verkaufsstand des Anbieters/Verkäufers.

  3. Die Unterbringung von Tieren in unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeugen, auch außerhalb des Einzugsbereichs der Reptika, ist tierschutzwidrig und zu unterlassen.

  4. Das Handeln mit Tieren aus Fahrzeugen heraus, ist am Veranstaltungstag im gesamten Einzugsgebiet der Veranstaltung verboten.

  5. Beim Transport von Tieren sind die einschlägigen Bedingungen des TierSchG und der TSchTV zu beachten.
  1. Ausstellungs- und Transportbehältnisse für Tiere müssen folgenden Mindestanforderungen entsprechen:

    1. ausreichende Lüftung,

    2. geeignetes Bodensubstrat für die Aufnahme von Ausscheidungen,

    3. die Größe des Behälters muß ein problemloses, eigenständiges Wenden der Tiere ermöglichen. Als Mindestmaß gilt:

      • für Echsen das 1,5-fache der Kopfrumpflänge bezogen auf die Länge des Terrariums oder größer.
      • für Schlangen das 0,5-fache der Gesamtlänge bezogen auf die Länge des Terrariums oder größer.
      • für Schildkröten das 2-fache der Panzerlänge bezogen auf die Länge des Terrariums oder größer

    4. die Betrachtung der Tiere soll nur von einer Seite oder von oben möglich sein,

    5. jedes Tier ist einzeln unterzubringen; das gilt auch, wenn die Tiere paarweise oder als Zuchtgruppe abgegeben werden sollen.

  2. Das Rauchen ist in allen Räumen der Badnerlandhalle untersagt. Zugluft ist zu vermeiden. Es muss vom Aussteller für angemessene Temperaturen gesorgt werden.

  3. Für jedes geschützte Tier sind die Originalpapiere mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.

  4. Ungeachtet dessen, dass eine Herkunftsbescheinigung aufgrund geltender Rechtsvorschriften ohnehin vorgeschrieben ist, kann der Käufer vom Anbieter eine solche verlangen.

  5. Das Anbieten von Tieren, die für den Menschen gefährlich werden können, ist im Rahmen dieser Reptilienbörse nicht gestattet. Im Besonderen sind das Tiere, die Menschen durch Körperkraft, Gift oder Verhalten erheblich verletzen können.

    Im speziellen dürfen

    • Riesenschlangen der folgenden Gattung und Art:
      Eunectes
      Liasis amethistinus
      Liasis olivaceus
      Python molurus
      Python reticulatus
      Python sebae
    • alle Panzerechsen,
    • alle Echsen, die über 1m Gesamtkörperlänge erreichen können,
    • alle Giftschlangen und Giftechsen,
    • Giftspinnen der folgenden Gattungen:
      Atrax
      Hadronyche
      Macrothele
      Delena
      Isopeda
      Olios
      Pandercetes
      Pediana
      Saotes
      Typostola
      Pterinochilus
      Stromatopelma
      Cteniza
      Ixeuticus
      Lampona
      Latrodectus
      Loxosceles
      Missulena
      Phoneutria
      Sicarius
    • Skorpione der folgenden Gattungen:
      Androctonus
      Buthacus
      Buthotus
      Buthus
      Centruroides
      Compsobuthus
      Hottentotta
      Leirus
      Leiurus
      Lychas
      Mesobuthus
      Orthochirus
      Parabuthus
      Tityus
      Buthidae
      Uroplectes
      Bothriurus
      Hemiscorpius
      Nebo
      Vaejovis
    •  und Raubwanzen, Scolopender,

    nicht angeboten werden.

  6. Das Herausnehmen von Tieren aus den Behältern ist ausschließlich im Beisein und nach Zustimmung des Besitzers gestattet, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt.

  7. Das Beklopfen und Schütteln mit Tieren besetzter Behälter ist tierschutzwidrig und auf der Börse verboten.

  8. Geschlechtsbestimmungen mit Hilfsmitteln, insbesondere solchen, die Verletzungen verursachen können, oder für das Tier schmerzhaft sind, sind auf der Börse verboten.

  9. Als krank oder verletzt erkannte Tiere dürfen nicht weiter angeboten werden und müssen im Bedarfsfall von einem Tierarzt behandelt werden. Der Veranstalter oder seine Aufsichtspersonen sind in einem solchen Fall berechtigt, den in Rufbereitschaft befindlichen Tierarzt, auf Kosten des Tierbesitzers, heranzuziehen.

  10. Tiere, die nicht angeboten werden sollen, bzw. nicht angemeldet sind, dürfen nicht auf die Veranstaltung mitgeführt werden. Dies gilt insbesondere für Hunde.

  11. Den Anweisungen des Börsenverantwortlichen der Reptika und den  Aufsichtspersonen ist zu jeder Zeit Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Börsenordnung, gegen Tierschutzbestimmungen, behördliche Auflagen oder Anweisungen, oder Weisungen des Börsenverantwortlichen und seinen Aufsichtspersonen, droht der sofortige Ausschluss von der Börse.

Diese Bestimmungen werden bis zum Börsentermin weiter überarbeitet, verbessert und geändert. Es gilt die, am Vortag der Börse veröffentlichte und auf der Börse ausgelegte Börsenordnung.

Die Angaben unter den Menuepunkten "Für Aussteller" und "Für Besucher" sind Teil dieser Börsenordnung.